Terms & conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von SILTECH V.O.F.

Das Unternehmen habt ihre Geschäftssitz in Meppel, 7942KD  Douwenmaat 8a .

Die im Rahmen der Geschäftstätigkeit abzuschließenden Verträge sind bei der Industrie- und Handelskammer in Meppel hinterlegt.


1. ALLGEMEINES


1. Für alle unsere Angebote, Verträge und deren Ausführung gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon müssen nachdrücklich schriftlich mit uns vereinbart werden.

2. In unseren Geschäftsbedingungen wird unter "Gegenpartei" jede (juristische) Person verstanden, die mit unserem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat bzw. abzuschließen wünscht, und außer dieser (juristischen) Person auch deren Vertreter, Bevollmächtigte(r), Rechtsnachfolger und Erben.

3. Die von der Gegenpartei gehandhabten eigenen Geschäftsbedingungen bleiben unberücksichtigt, insofern diese nicht in Widerspruch mit unseren nachfolgenden Geschäftsbedingungen stehen; in diesem Fall haben unsere Geschäftsbedingungen jederzeit Vorrang, auch dann, wenn auf andere Weise der Vorrang vereinbart wurde.

4. Durch die einfache Erteilung eines Auftrags und/oder durch das Entgegennehmen der gelieferten Waren akzeptiert die Gegenpartei unsere Geschäftsbedingungen und es wird stillschweigend davon ausgegangen, dass sie sich mit der ausschließlichen Anwendbarkeit unserer Geschäftsbedingungen bei eventuellen von der Gegenpartei näheren mündlich, telefonisch, telegraphisch, per Fax oder E-Mail erteilten Aufträgen ungeachtet einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits einverstanden erklärt.


2. ANGEBOTE

1. Alle von uns unterbreiteten Angebote, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich.

2. Alle zusammen mit einem Angebot unterbreiteten Preislisten, Broschüren und sonstigen Daten wurden so präzise wie möglich aufgestellt. Sie sind für uns nur dann bindend, wenn diese nachdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Wir sind nicht dazu verpflichtet, Detailangaben zu machen, insofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

3. Durch das Versenden von Angeboten und/oder (anderen) Dokumenten sind wir nicht zur Auftragslieferung bzw. Auftragsannahme verpflichtet.

4. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen ohne nähere Angabe von Gründen abzulehnen bzw. per Nachnahme zu liefern.

3. Vertrag

1. Vorbehaltlich der nachfolgend genannten Bestimmungen kommt ein Vertrag mit uns erst dann zustande, nachdem wir einen Auftrag schriftlich akzeptiert bzw. bestätigt haben. In der Auftragsbestätigung muss der Vertrag korrekt und vollständig wiedergegeben werden.

2. Eventuell später getroffene Vereinbarungen oder Änderungen sowie (mündliche) Vereinbarungen und/oder Zusagen, die von unserem Personal oder in unserem Namen von unseren Verkäufern, Agenten, Vertretern oder anderen Zwischenpersonen gemacht werden, sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

3. Für Arbeiten welcher Art auch immer, für deren Art und Umfang kein Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung gemacht wurde, wird der Vertrag korrekt und vollständig wiedergegeben.

4. Jeder Vertrag wird unsererseits unter dem Vorbehalt geschlossen, dass sich die Gegenpartei für die geltende Einhaltung des Vertrags als ausreichend kreditwürdig erweist; dieses unterliegt ausschließlich unserer Beurteilung.

5. Wir sind dazu berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss vor der Erbringung (weiterer) Leistungen von der Gegenpartei eine Sicherheit darüber zu fordern, dass sie sowohl die Zahlungs- als auch die anderen Verpflichtungen einhalten wird.

6. Wir sind - falls wir dieses als erforderlich bzw. wünschenswert erachten - dazu befugt, zur ordnungsgemäßen Ausführung des von uns erteilten Auftrags bei Ausführung des Vertrags andere Unternehmen einzusetzen; die entsprechenden Kosten werden gemäß den Preisangaben an die Gegenpartei weiterbelastet. Falls möglich und/oder erforderlich, werden wir dieses mit der Gegenpartei absprechen.

4. PREISE

1. Alle Preisangaben sind unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich das Gegenteil vereinbart.

2. Insofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich unsere Preise:

- basierend auf der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bzw. des Auftragsdatums  geltenden Höhe von Einkaufspreisen, Arbeitslöhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und Steuern, Frachtgebühren, Versicherungsprämien und anderen Kosten.
- basierend auf der vorherigen Lieferung ab unserem Unternehmen, unserem Lager oder einem anderen Lagerort.
- ohne Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle, andere Steuern, Gebühren und Rechte.
- ohne die Kosten für die Be- und Entladung, Transport- und Versicherungskosten.
- in niederländischer oder europäischer Währung; eventuelle Wechselkursänderungen werden weiterbelastet.

3. Wenn sich ein oder mehrere Kostenpreisfaktoren erhöhen, sind wir dazu berechtigt, den Auftragspreis entsprechend anzupassen; diese Anpassung hat unter Berücksichtigung der eventuell zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen, jedoch unter Beachtung der Tatsache, dass bereits bekannte zukünftige Preiserhöhungen bei der Auftragsbestätigung genannt werden müssen.

5. LIEFERUNG UND LIEFERZEIT

1. Insofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung zum Haus/Unternehmen der Gegenpartei. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der Moment, an dem die Waren unser Unternehmen/Lager verlassen. Eine Lieferung frei Haus erfolgt nur dann, wenn dieses von uns auf der Rechnung oder anderweitig entsprechend angegeben wird.

2. Die Gegenpartei ist dazu verpflichtet, die gelieferte Waren bzw. die Verpackung bei Entgegennahme auf eventuelle Mängel oder Beschädigungen hin zu kontrollieren bzw. diese Kontrolle nach der Mitteilung unsererseits, dass die Waren der Gegenpartei zur Verfügung stehen, durchzuführen.

3. Eventuelle Mängel oder Beschädigungen der gelieferten Waren und/oder der Verpackung, die bei der Angabe/Lieferung festgestellt werden, hat die Gegenpartei auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den Transportdokumenten anzugeben bzw. angeben zu lassen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die gelieferten Waren angenommen hat; hiernach werden Reklamationen in Bezug auf die gelieferten Waren nicht mehr bearbeitet.

4. Wir sind dazu berechtigt, die Ware in Teilen (Teillieferungen) zu liefern, die wir separat in Rechnung stellen können; die Gegenpartei ist in diesem Fall zur Zahlung gemäß den Bestimmungen in Art. 11 unserer Geschäftsbedingungen verpflichtet.

5. Die Lieferzeit wird immer aufgrund einer Schätzung angegeben, es sei denn, es wurde nachdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

6. Wir sind dazu verpflichtet, die Lieferzeit weitmöglichst zu berücksichtigen. Wir haften jedoch in keinem Fall für eine Überschreitung der Lieferzeit.

7. Durch die Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet und die Gegenpartei hat nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen bzw. die Warenannahme zu verweigern.

8. Wenn die Waren nach Ablauf der Lieferzeit von der Gegenpartei nicht abgenommen wurden, werden sie zur Verfügung der Gegenpartei sowie zu deren Lasten und Risiko gelagert.

6. TRANSPORT/RISIKO

1. Die Transportart, Versandart u.ä. wird, falls wir von der Gegenpartei keine näheren Anweisungen erhalten haben, von uns als guter Hausvater/Kaufmann festgelegt, ohne dass wir hierfür jedoch in irgendeiner Weise haften. Eventuelle Sonderwünsche der Gegenpartei in Bezug auf den Transport/Versand werden nur dann berücksichtigt, wenn die Gegenpartei erklärt hat, die anfallenden Mehrkosten hierfür zu tragen.

2. Der Warenversand - auch bei Vereinbarung einer Lieferung frei Haus - erfolgt immer zu Lasten und Risiko der Gegenpartei, und zwar auch dann, wenn der Spediteur fordert, dass die Frachtbriefe, Transportadressen u.ä. die Klausel enthalten, dass alle Transportschäden zu Lasten und Risiko des Absenders gehen.

7. HÖHERE GEWALT

1. Unter höherer Gewalt werden folgende Fälle verstanden:
Jede vom Willen der Parteien unabhängige Situation, durch die die Einhaltung des Vertrags begründeterweise seitens der Gegenpartei von uns nicht mehr verlangt werden kann.
Zu "höherer Gewalt" zählen auf alle Fälle: Arbeitsstreiks, übermäßiger krankheitsbedingter Arbeitsausfall unseres Personals, Transportschwierigkeiten, Brand, Regierungsmaßnahmen (hierunter fallen auf alle Fälle Ein- und Ausfuhrverbote), Kontingentierungen und Betriebsstörungen bei uns bzw. bei unseren Lieferanten sowie die Nichterfüllung durch unsere Lieferanten, wodurch wir unseren Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei nicht (mehr) nachkommen können.

2. Wenn der jeweilige Fall höherer Gewalt nach unserem Urteil vorübergehender Art ist, sind wir dazu berechtigt, die Vertragsausführung so lange aufzuschieben, bis die Situation höherer Gewalt nicht mehr vorliegt.

3. Wenn der jeweilige Fall höherer Gewalt nach unserem Urteil bleibender Art ist, können die Parteien eine Regelung im Hinblick auf eine Vertragsaufhebung und die damit verbundenen Folgen treffen.

4. Wir sind dazu berechtigt, für die Leistungen, die bei der Ausführung des betreffenden Vertrags verrichtet wurden, bevor sich die Situation höherer Gewalt ergeben hat, eine entsprechende Zahlung zu fordern.

5. Wir haben das Recht, uns auch dann auf einen Fall höherer Gewalt zu berufen, wenn die durch die höhere Gewalt bedingte Situation eintritt, nachdem unsere Leistung hätte geliefert werden müssen.

8. HAFTPFLICHT

1. Außer den allgemein geltenden Rechtsvorschriften für öffentliche Ordnung und Treu und Glauben sind wir weder bei der Gegenpartei noch bei Dritten zu direkten oder indirekten Entschädigungszahlungen - welcher Art auch immer - bei beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen angehalten. Wir haften auf keinen Fall für Schäden, die durch die Verwendung der gelieferten Waren oder durch deren unsachgemäße Verwendung für einen anderen Zweck als zu dem, für den sie von der Gegenpartei erworben wurden, verursacht wurden. Dieses versteht sich jedoch vorbehaltlich - eines von der Gegenpartei nachzuweisenden - Falles von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens unserer Mitarbeiter, insofern diese jedoch gemäß unseren ausdrücklichen Anweisungen gehandelt haben.

2. Durch allein die Entgegennahme der gelieferten Waren seitens der Gegenpartei oder in deren Namen sind wir gegen eventuelle Ansprüche der Gegenpartei und/oder Dritten auf Schadensersatzzahlung geschützt, ungeachtet der Tatsache, ob der Schaden infolge von Herstellungs- oder Zusammensetzungsfehlern oder durch eine andere Ursache entstanden ist.

3. Diese Haftungsbeschränkung gilt nur dann, wenn unsere Haftpflichtversicherer keine Deckung für Schäden geben, die der Gegenpartei und/oder Dritten bei der Vertragsausführung entstanden sind.

9. REKLAMATIONEN

1. Eventuelle Reklamationen werden von uns nur dann bearbeitet, wenn sie uns direkt innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der betreffenden Waren schriftlich eingereicht werden; hierbei sind die Art und der Grund der Reklamation detailliert anzugeben.

2. Reklamationen zu Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Versanddatum der Rechnung eingereicht werden.

3. Nach Ablauf dieser Frist gehen wir davon aus, dass die Gegenpartei die gelieferten Waren bzw. die Rechnung akzeptiert hat. Danach werden Reklamationen von uns nicht mehr bearbeitet.

4. Wenn die Reklamation von uns als begründet befunden wird, sind wir ausschließlich dazu verpflichtet, die beschädigten Waren zu ersetzen, ohne dass die Gegenpartei darüber hinaus Anspruch auf irgendeine Art des Schadensersatzes geltend machen kann.

5. Durch das Einreichen einer Reklamation wird die Gegenpartei nicht von ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber entbunden.

6. Eine Rückgabe der gelieferten Waren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung unsererseits und zu den von uns festzulegenden Voraussetzungen möglich.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zu dem Moment, dass die Gegenpartei den dafür zu zahlenden Betrag (hierzu gehören auch zukünftige Forderungen an die Gegenpartei einschließlich Zinsen und Kosten und im Fall einer Lieferung gegen Zahlung vom Girokonto bis zum Moment des Ausgleichs des eventuell zu Lasten der Gegenpartei fallenden Saldos) vollständig an uns gezahlt hat, in unserem Eigentum.

2. In dem Fall, dass der einforderbare Betrag nicht gezahlt, die Zahlung aufgeschoben, ein Zahlungsaufschub angefragt, Konkurs angemeldet wird oder die Besitztümer der Gegenpartei bei dessen Tod veräußert werden, sind wir dazu berechtigt, den Auftrag oder den Teil des Auftrags, der noch zu liefern ist, ohne Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreiten zu annullieren und die möglicherweise schon gelieferten Waren, die jedoch noch nicht oder noch nicht vollständig gezahlt wurden, als unser Eigentum ohne Verrechtung der bereits geleisteten Zahlungen, jedoch ungeachtet unserer Rechte auf Entschädigung für eventuelle Verluste oder Schäden zurückzufordern. In diesen Fällen können wir jede Forderung, die wir an die Gegenpartei haben, sofort und unmittelbar einfordern.

3. Die Waren können von der Gegenpartei im Rahmen von deren normaler Betriebstätigkeit weiterverkauft oder verwendet werden; sie dürfen jedoch weder als Unterpfand noch als Sicherheit für die Forderung eines Dritten verwendet werden.

4. Zur Gewährleistung der korrekten Zahlung aller unserer Forderungen aus irgendeinem Grund haben wir außerdem das Eigentumsrecht zur Sicherheit - durch das Entstehen der Forderung - auf alle Waren, die wir der Gegenpartei geliefert haben und die sich noch bei der Gegenpartei befinden.

11. ZAHLUNG

1. Insofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung bei Entgegennahme innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum bar zum Nettopreis ohne einen Preisnachlass oder Schuldenvergleich oder in Form einer Überweisung auf ein von uns angegebenes Bank- oder Girokonto zu erfolgen. Entscheidend ist der auf unseren Bankkonto-/Girokontoauszügen angegebene Valutatag, der daher auch als Tag der Zahlung gilt.

2. Alle von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen dienen primär zur Zahlung unserer ältesten offen stehenden Forderungen, die wir an die Gegenpartei haben, sowie zur Zahlung uns eventuell entstandener Zinsen und (Einforderungs-)Kosten.

3. In dem Fall, dass die Gegenpartei...:
a. ... zahlungsunfähig ist, ihr Vermögen abtritt, einen Antrag auf Zahlungsaufschub einreicht oder dass das gesamte Vermögen oder ein Teil des Vermögens der Gegenpartei gepfändet wird,...
b. ... verstirbt oder unter Aufsicht gestellt wird,...
c. ... alleinig aufgrund des Gesetzes oder aufgrund der vorliegenden Vertragsbestimmungen einer auf ihr ruhenden Verpflichtung nicht nachkommt,...
d. ... es versäumt, einen (teilweisen) Rechnungsbetrag innerhalb der dafür eingeräumten Zahlungsfrist zu zahlen,...
e. ... ihren Betrieb oder einen bedeutenden Betriebsteil vorübergehend einstellt oder überträgt (hierzu zählt auch das Einbringen des Betriebs in eine zu gründende oder bereits existierende Gesellschaft) oder ihre Unternehmensziele ändert,...
... haben wir alleinig durch das Vorliegen einer der o.g. Situationen das Recht, den Vertrag entweder als aufgelöst zu betrachten, ohne dass dafür ein richterliches Einschreiten erforderlich ist, oder einen Betrag, den die Gegenpartei uns aufgrund der von uns geleisteten Dienste sofort und ohne Mahnung oder Inverzugsetzung vollständig einzufordern; unser Recht auf eine Entschädigungszahlung für anfallende Kosten, Schäden und Zinsen bleibt davon unberührt.

12. ZINSEN UND KOSTEN

1. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der im vorhergehenden Artikel genannten Frist erfolgt, gilt die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug und hat ab dem Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat (oder eines Teils eines Monats) auf den noch offenen Betrag zu zahlen.

2. Alle entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Inkassogebühren betragen mindestens 15% des von der Gegenpartei zu zahlenden Betrags einschließlich der o.g. Zinsen.

13. ANWENDBARES RECHT

Für alle unsere Angebote, Verträge und deren Ausführung gilt ausschließlich das niederländische Recht.

14. RECHTSSTREITIGKEITEN

1. Alle Rechtsstreitigkeiten - wozu auch die Streitfälle zählen, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden -, die sich aus dem Vertrag ergeben oder die in Zusammenhang mit dem Vertrag, auf den sich die vorliegenden Geschäftsbedingungen beziehen, stehen, oder die betreffenden Geschäftsbedingungen selbst oder deren Erläuterung oder sowohl tatsächliche als auch juristische Ausführung werden in dem Gerichtsbezirk unseres Geschäftssitzes von dem zuständigen Zivilgericht geschlichtet, insofern die gesetzlichen Bestimmungen dieses erlauben.
Durch die in Absatz 1 genannten Bestimmungen bleibt unser Recht zur Vorlage der Rechtsstreitigkeit an das gemäß den normalen Kompetenzregelungen zuständige Zivilgericht bzw. zur Schlichtung durch Schiedsgerichtbarkeit oder ein verbindliches Gutachten unberührt.

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